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Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 01:17
von raining blood
Ich bin mir sicher, dass das absoluter Mist ist. In Deutschland ist mir nichts bekannt, warum es wegen diesem Umbau irgendwelche Punkte geben sollte. :?: :?:
Beim Pkw kam das vor, wenn z.B. u.a. die Hecksitze ausgebaut wurden, da eine Fahrzeugänderung eingetreten ist (Hinterer Bereich wäre wie ne Ladefläche eines LKW), aber beim Krad ist das nicht der Fall. Kraftrad bleibt Kraftrad, egal ob Ein- oder Zweisitzer...aber wenn hier tatsächlich noch Bedarf sein sollte, kann ich mich da beim Profi mal schlau machen

Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 12:44
von Nobody
ich denke wenns da bisher keine probs gab wie paradox sagt wird da eine erkundung bei profi auch nicht mehr von nöten sein..

Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 13:54
von raining blood
Hab mich jetzt trotzdem informiert:
Vorweg: Punkte gibt es auf jeden Fall keine!
Die Betriebserlaubnis erlöscht nur in folgenden Fällen:
  • 1. Änderung der Fahrzeugart,
    2. wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuchverhalten wird verschlechtert
(§ 19 Abs.2 2 StVZO) Eine Gefährung wäre hierbei nur zu erwarten, wenn ein Sozi aufsitzt, obwohl keine Fußrasten angebracht sind. Wer aber so dämlich ist, hat nicht nur diese 3 Punkte und 50 € Bußgeld, sondern noch nen Schlag in den Nacken verdient. [smilie=1hammer.gif]

ABER:
Gem. § 35a Abs. 9 StVZO muss beim Befördern eines Sozis ein zweiter Sitz vorhanden, d.h. auch eingetragen sein.
Folgendes ergänzt § 61 StVZO: Zur Beförderung eines Beifahrers muss das Krad mit einem Haltesystem und Fußstützen ausgestattet sein. So weit so gut...

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alter Fahrzeugschein) müssen die Sitzplätze umgetragen werden, wenn die Rasten ab und der Deckel drauf kommen, jedoch nicht unverzüglich, sondern bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde (§ 13 Abs. 1 FZV), was ja ein wenig dauern kann. (Umzug etc.)

Dennoch kann ein Polizist eine Mängelmeldung ausstellen und dem Halter verpflichten diese Eintragung nachholen zu lassen und eine Ordungswidrigkeit schreiben, welche aber die 10 € - Marke kaum überschreiten dürfte und natürlich keine Pkte einbringt.

Beim TÜV / DEKRA und Co. wird das alles unterscheidlich gehandhabt.
Das beste ist folgendes:
Bei der nächsten HU einen netten Plausch mit dem Gutachter halten und sich in die Zulassungsbescheinigung als Einsitzer umtragen lassen, aber mit dem Zusatz, dass die Maschine nach dem Montieren der hinteren Fußrasten und der Abnahme der hinteren Sitzabdeckung auch mit Sozi gefahren werden darf, somit als Zweisitzer einzustufen ist.

Da ist man auf der sicheren Seite...und dass bei Paradox bisher noch nichts geschehen ist, heißt nur, dass die Kollegen es einfach nicht besser wussten oder es ihnen relativ sch...egal war.

Bei Bedarf kann ich aber nochmal Rücksprache mit nem Sachverständigen halten, was ich nur auf die Schnelle nicht hinbekommen habe. PDT_Armataz_07

Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 14:18
von Synthetic
PDT_Armataz_07 Danke für die gute Info und die geführte Recherche!

Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 20:50
von Nobody
top info danke!!

aber ich denk mal wenn da ein netter herr in grün da ne ordnungsidrigkeit und mängelkarte ausstellt (was auch nochma 10€kostet) dann hat der doch schon ziemliche langeweile

Verfasst: Fr 26. Okt 2007, 17:11
von tical
@synthetic

Ich kenne jemanden, der hat letztens 60 Eier bezahlt weil er die Soziusrasten abgebaut hat und ein Ar%chloch in Uniform erwischt hat [smilie=1hammer.gif]

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 18:20
von T675
tical hat geschrieben: Ich kenne jemanden, der hat letztens 60 Eier bezahlt weil er die Soziusrasten abgebaut hat und ein Ar%chloch in Uniform erwischt hat [smilie=1hammer.gif]
Der sollte mir mal begegnen...
Gesetze hin oder her - der gesunde Menschenverstand sollte immer im Vordergrund stehen.