definition NEU bei autoreifen

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definition NEU bei autoreifen

Beitrag von Lunatic-Danny » Sa 4. Mai 2013, 12:10

Hab mir neue autoreifen gekauft von privat. sind unmontiert aber laut DOT schon 5 Jahre alt..

Ist das gesetzlich gerrgelt ob das noch als neu verkauft werden darf?
Danke schonmal für eure Hilfe..
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Bremser
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Re: definition NEU bei autoreifen

Beitrag von Bremser » Sa 4. Mai 2013, 12:31

Neu ist glaube ich, bis 4 Jahre.
Aber da es ein Privatkauf war, isses sowieso egal....gekauft, wie gesehen.
Wichtig ist eigentlich nur, das sie richtig gelagert wurden, was bei einem Privatmann eher als beim Händler angezweifelt werden dürfte.
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Mike 675
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Re: definition NEU bei autoreifen

Beitrag von Mike 675 » So 5. Mai 2013, 07:00

Das ist so nicht Korrekt Uwe.... Neu ist nicht nach 4 oder 5 Jahren.
In der beschreibung des Verkäufers hätte stehen müssen: Wie neu / neuwertig
Und als Privatverkäufer bist du nicht Automatisch aus der Gewährleistung raus....

"Aber da es ein Privatkauf war, isses sowieso egal....gekauft, wie gesehen."

Wenn der Verkäufer hier arglistig getäuscht hat, dann besteht ne Chance auf
Wertminderung oder Rücknahme der Ware, vorrausgesetzt - es gibt was Schriftliches
zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn die Reifen Korrekt gelagert wurden, kannste
die auch bedenkenlos fahren, mein Winterreifen haben jetzt 10 ( Zehn ) Jahre auf
dem Buckel und funzen tadellos, hab sogar den "Segen vom TÜV" bekommen mit den Pellen. :mrgreen:
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Re: definition NEU bei autoreifen

Beitrag von marc675 » So 5. Mai 2013, 10:45

So wie ich das verstanden habe, ist der unterschied zwischen Verbrauchergeschäft und einseitigem Handelskauf in diesem Fall garnicht sooo gross. wenn es ein verdeckter mangel ist (du konntest das Alter der Reifen zum Zeitpunkt des Kaufs nicht nachprüfen), gelten grob gesagt die gleichen Ansätze wie beim einseitigen Handelskauf.


damit kommen wir dann jedoch wieder auf die frage zurück, ob das wort "neu" irgendwie definiert werden kann.

wenn irgendwo steht, dass neue reifen nicht älter als z.b. 3 jahre sein dürfen, dann liegt hier ein mangel vor (auch bei Verbrauchergeschäften), der auch durch nachbesserung nicht behoben werden kann. Damit verbleibt erstmal die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder ein Preisnachlass. Wenn man weiterhin eine arglistige täuschung geltend machen kann, ist der Kaufvertrag sowieso nichtig.

Alles steht und fällt mit der Nachweisbarkeit. aber evtl. gibt es ja irgendwo ein inserat indem ganz klar "neu" steht.

Bin kein anwalt oder sonstiger fachmann. musste den kram nur im Bwl studium mit durchkauen und kann nicht ausschliessen, dass ich da evtl mal nicht ganz bei der Sache war... ;-)

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Re: definition NEU bei autoreifen

Beitrag von Lunatic-Danny » Mo 6. Mai 2013, 18:49

Danke erstmal!

Sind ja alles etwas schwammige aussagen.. ist das im Gesetz nich konkret geregelt?
Die Reifen waren als 'neue Reifen' ausgeschrieben. allerdings hät ich auch nach dem Alter Fragen können! Trotzdem versteckter Mangel?
Ziemlich ärgerlich daher würd ichs gern genau wissen...
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Re: definition NEU bei autoreifen

Beitrag von Xlarge » Mo 6. Mai 2013, 20:46

So unterschiedlich die Ansichten, so stark variieren die Gerichtsurteile zu diesem Thema. Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Worms aus dem Jahr 1992 sind neu gekaufte Winterreifen nach einer Lagerzeit von zwei Jahren nicht mehr fabrikneu. Der Käufer hat in so einer Situation das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Das Amtsgericht Krefeld entschied 2003, dass ein Reifen fünf Jahre als fabrikneu gilt. Im Fall eines Sportwagens, bei dem ein geplatzter Reifen einen Unfall verursachte, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2004, dass die beim Verkauf montierten Reifen mit 5,5 Jahren zu alt waren (Az: VIII ZR 386/02).
http://www.volkswagen.de/de/angeboteaktionen/Grosskunden/Fuhrparkthemen/Gerichtsurteile/Wann_ist_ein_Autoreifen_neu.html

Ist gesetzlich geregelt, hilft aber auch nicht viel irgendwie...
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