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Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfasst: So 19. Aug 2007, 19:35
von Pharell
DAMN!!!!!!!!! Mich hats heute auf dem Sudelfeld (Alpen) voll erwischt.......
Richtig geile Strecke mit hammer Kurven und auf und ab's.......aber
Radarkontrolle, versteckt in einem schwarzen Van.....#

60 Zone außerorts, 102 Km/h
Aufgrund der vielen Unfälle und den Bikern, die dort ums Leben gekommen sind, wurde zur Gefahrenabwehr meine Ashley einkassiert......
FUCKKKKKK DAAAAMMMMMMMMMMN!
i glaube 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, 100 Euro Bußgeld + ca 300 Abschleppdienst

heeeeeuuul


[smilie=hateit.gif]

Verfasst: So 19. Aug 2007, 19:40
von Synthetic
[img]http://www.siteboard.de/smiliegenerator/smileys/8008921a625403f66eb9495cf85f85cb.png[/img]

Aber nimm's wie ein Mann, sie haben dich erwischt und du musst nun die Konsequenzen tragen.
Ich fahr auch gern etwas zu schnell, weiss aber immer, dass sie mich erwischen können und früher oder später auch mal wieder werden...

Verfasst: So 19. Aug 2007, 20:18
von raining blood
Die schleppen bei euch die Karre ab, wenn ihr zu schnell fahrt? Ist das bei euch normal???? In Niedersachsen ist das gesetzlich gar nicht begründbar, weil Tatsachen vorliegen müssen, dass du auch zukünftig so rasen wirst...wie will man das begründen??? Das geht doch nur, wenn du als notorischer Dauerraser unterwegs bist...und wo ist der Unterschied, ob die die Karre jetzt oder ne Woche später fährst???? ...aber wir haben auch ein anderes Gefahrenabwehrrecht.... hab ich noch nie gehört sowas PDT_Armataz_18

Verfasst: So 19. Aug 2007, 20:30
von Pharell
Joa eigentlich net normal, denke ich.
Aber da es sich um verschärfte Umstände auf dieser Strecke handelt, habe ich in einem "ausführlichen" Dialog mit einem Oberkommissar erfahren, werden auf diesem Streckenabschnitt (wegen der Toten) in dem ganzen Jahr verschärft Kontrollen durchgeführt. Aufgrund der Unfälle hat irgend so ein Polizeipräsident in Absprache mit dem Bundesland bzw. Kreis besondere
Maßnahmen ergriffen. Diese Strecke wird jetzt für einen gewissen ZEitraum analysiert und dann entschieden, ob Leitplanken, Teilsperrung oder gar Komplettsperrung für Motorräder installiert/eingeführt werden...

Naja und deswegen auch ab 40 KmH Abschleppdienst....

[smilie=1hammer.gif]

Verfasst: So 19. Aug 2007, 20:31
von Mr. Bad Guy
[smilie=eek.gif] ...s...TsssTsss...e!!!
...das mit dem Abschleppen klingt für mich auch erst mal komisch!
...aber:
[img]http://www.siteboard.de/smiliegenerator/smileys/f71e6bafd970f1f146d9a79ff73f1473.png[/img]

Verfasst: So 19. Aug 2007, 22:40
von BlackDevil675
Das ist ärgerlich! Nutze doch die Zeit für Umbaumaßnahmen!

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 00:36
von Paradox
Mit dem Abschleppen habe ich auch noch nie gehört! Wußte auch nicht, das Länder Studien durchführen um die Gefährlichkeit für Motorradfahrer auf einem Landstrassen-Abschnitt festzustellen, um diesen dann später eventuell für Motorradfahrer zu sperren. [smilie=s014.gif]

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 10:13
von Nobody
BlackDevil675 hat geschrieben:Das ist ärgerlich! Nutze doch die Zeit für Umbaumaßnahmen!
geht schlecht wenn des bike bei der polizei steht :mrgreen:

aber muss ja schon ne harte ecke sein wenn die solche masnahmen ergreifen..

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 11:23
von MindStormer
Hab da auch so meiner Erfahrungen, hab vor 2 Jahren innerhalb von 3 Monaten 14 Punkte gesammelt, und bin insgesamt 3 mal für einen Monat zu Fuß gegangen. Im Nachhineine muss ich sagen das war die beste Erziehungsmaßnahme. Mit dem Moped kann ich mich nicht immer zusammenreißen, aber Auto klappt sehr gut...

Das mit dem Abschleppen kenn ich nur wenn Betriebserlaubniss aufgrund nicht erlaubter Umbauten erloschen ist. Hab neulich in einer Jontrolle erst zwei Duc Fahrer im Hintergrund stehen sehen, die haben allerdings auf einen Kumpel mit Hänger gewartet. Hätten die theoretisch auch stehen lassen können, aber von der Polizei abgeschleppt und sicher gestellt???

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 11:44
von Pharell
Ja, da kann man sicher gegen vorgehen, nur habe ich jetzt keine Zeit und keinen Bock mich mit meinem Anwalt vor Gericht mit denen zu streiten.....

Habe ehrlich gesagt wichtigere Dinge zu tun.... so traurig es klingt. :-|

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 13:06
von Dodger79
Für wie lange haben sie deine Maschine denn einkassiert?

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 13:15
von Pharell
Na nur diesen einen Tag von Sonntag zu heute, hole sie nachher ab.
Für diesen Tag war für mich jedoch Sendepause mit der Karre.
Der eine meinte, dann habe ich genug Zeit, um mich zu beruhigen.

[smilie=rock.gif]

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 13:23
von tical
Ich hab gestern das:
Einem Bericht in einer Deutschen Motorradzeitschrift zufolge verstehen die Polizei aus Bayern mit Bikern, die zu sportlich unterwegs sind, keinen Spass mehr. Auf Sudelfeld und Kesselberg (am äussersten Rand von Süd-Bayern), eine sehr beliebte Motorradstrecke, weil sie sehr Kurvenreich ist, machen die Polizei jetzt richtig Ernst. Im Visier der Polizei sind Biker, die bei erlaubten 60km/h mit mehr als 100km/h gemessen werden.
Seit Juli 2007 werden die Bikes von den zu sportlichfahrenden Bikern (die einen nennen sie "Raser") an Ort und Stelle beschlagnahmt und für mindestens 1 Tag sichergestellt. Den Abtransport des Bikes zur Verwahrstelle muss der erwischte Biker selbst bezahlen und muss sein Bike auch noch selbst auf dem Abschleppwagen schieben. Wer also mit 41km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, schiebt sein Bike auf den Abschlepper. Des Weiteren kommen noch Bussgeld, Kosten für die Heimreise (wenn er alleine unterwegs war) und ein Fahrverbot auf ihn zu.

Bezüglich der Rechtsgrundlage für diese aussergewöhnliche Aktion wurde bekannt, dass die Polizei vor Ort die Anweisung dafür direkt vom Bayerischen Innenministerium bekommen hat. Rechtsgrundlage sei der Artikel 25 des bayerischen Polizeiaufgabengesetztes. Mittels eines Sprechers erklärte das Ministerium, dass diese radikale Aktion notwendig sei, um zu verhindern, dass es noch mehr zu weiteren tödlichen Unfällen von Motorradfahrern kommt. Auf der Strecken Sudelfeld und Kesselberg ereignen sich immer mehrere tödliche Motorradunfälle
in einem anderen Forum gelesen

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 13:33
von Pharell
THX @ tical

joa genau....bestätigt nur das, was i von dem Kommissar erfahren habe...

naja....kann man nichts machen ;)

Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 13:48
von Dodger79
Der Artikel 25 ist aber recht interessant, da ziemlich schwammig formuliert:
"Art. 25 - Sicherstellung

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern."


Eine gegenwärtige Gefahr ist mit dem stoppen des Fahrers ja nicht mehr gegeben, vor Verlust wird durch die Wegnahme sicherlich nicht geschützt, beschädigt kann die Maschine auch bei Tempo 60 werden.

Natürlich kann ein Motorrad verwendet werden, um "sich zu töten oder zu verletzen", um "Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen", "fremde Sachen zu beschädigen" oder "sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern". Aber das liegt nunmal in der Natur eines Fahrzeugs bzw. in seinen Produkteigenschaften. Insofern wäre es tatsächlich interessant, auf eine juristische Feststellung hinzuwirken, warum 100km/h eine Sicherstellung _nicht_ rechtfertigen, eine Geschwindigkeit von 101km/h hingegen schon. Denn an der Sache, dem Motorrad, ändert sich nichts, die Eigenschaften bleiben die gleichen. Lediglich die charakterliche Eignung wäre meiner (unfachmännischen) Meinung nach hier ein Kriterium, welcher aber mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot bereits Rechnung getragen wurde. Eine Sicherstellung wäre damit mMn erst dann gerechtfertigt, wenn der betroffene Fahrer am gleichen Tag in einer weiteren Kontrolle erneut mit einem gravierenden Verstoß auffällig wird, da vorher nicht davon ausgegangen werden kann (und darf -> in dubio pro reo, also Unschuldsvermutung), dass dieser Fahrer auch nachdem er ertappt worden ist, weiterhin rasen wird.