kleineres Ritzel--> BE erlischt??

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kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von beacher » Mi 19. Nov 2008, 09:01

bei ebay wird ein ritzel (vorn) mit einem zahn weniger angeboten.
allerdings ist dabei vermerkt, daß beim verbau dieses ritzels die betriebserlaubnis erlischt?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=300274162483&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=020

weiß jemand ob dies stimmt?
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von Ochilles » Mi 19. Nov 2008, 09:15

Ja wie in Deutschland leider üblich, erlischt dabei deine Betriebserlaubnis, ist halt nur die Frage ob der gemeine Verkehrpolizist das bemerkt. Kritisch wird das nur wenn du einen Unfall hast und die Versicherung einen Gutachter schickt da wirst du dann Pech haben und die Versicherung zahlt keinen Cent.
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von beacher » Mi 19. Nov 2008, 09:35

echt? allein das ändern der übersetzung führt zum erlöschen der straßenzulassung?
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von Black675 » Mi 19. Nov 2008, 10:05

Yeap, weil sich durch die Änderung der Übersetzung theoretisch das Fahrverhalten drastisch ändern kann.

Die Versicherungskiste ist für mich allerdings ebenso theoretischer Natur.
1. Der Gutachter muss das erst einmal rallen
2. Muss nachgewiesen werden, dass die Änderung der Übersetzung Ursache für den Unfall war (oder Teilschuld oder oder). Allerdings kannst Du Pech haben und selbst in der Beweispflicht sein

Aber ins Risiko gehst Du damit auf jeden Fall - keine Frage.

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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von bergaufbremser » Mi 19. Nov 2008, 10:06

Joap.. weil sich dann das Zusammenspiel Drehzahl - Geschwindigkeit verändert. Sprich um gleiches Tempo zu fahren, hast du "viel" mehr Touren drauf..

Und das geht ja mal gar nicht ne.. diese Lärmbelästigung :lol:



Edit: black675 war etwas schneller :-)
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von beacher » Mi 19. Nov 2008, 10:18

hmm....ich glaub mir ist das trotz allem wurscht... :mrgreen:

probiers auf jeden fall mal aus mit dem ritzel. Blue_PDT_01_01
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von Matze » Mi 19. Nov 2008, 10:32

wie bereits black675 schon erwähnt hat, muss zwischen der technischen Änderung und der Unfallursache Kausalität bestehen, d.h. lediglich wenn die vorgenommene Änderung den Unfall verursacht hat ist der Versicherungsschutz futsch!!! Aber klar...Ärger gibts so oder so!

Wenn Du das Ritzel verbaut hast berichte uns mal über die Vor-/Nachteile!

Gruss
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von bergaufbremser » Mi 19. Nov 2008, 11:03

Hatte ich an meiner R6 auch verbaut. Beschleunigung wird schon etwas besser, vorallem stieg die Dame auch im zweiten Gang einfach hoch..

Sobald ich meinen Kettensatz wecheln muss, nehm ich auch einen kleineren Ritzel vorne.

Aber Achtung: Geschwindigkeitsanzeige stimmt dann nicht mehr und müsste mit dem Tuneboy angepasst werden.
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von Synthetic » Mi 19. Nov 2008, 11:17

Ist ein grösseres Kettenrad hinten bei gleichem Resultat denn nicht schonender für die Kette?
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von beacher » Mi 19. Nov 2008, 11:19

ach die geschwindigkeit interessiert mich in der regel nicht wirklich.
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von Black675 » Mi 19. Nov 2008, 11:58

Synthetic hat geschrieben:Ist ein grösseres Kettenrad hinten bei gleichem Resultat denn nicht schonender für die Kette?
Ja, das ist so.
Allerdings ist ein Zahn vorne weniger nicht gleichzusetzen mit einem Zahn hinten mehr.
Und natürlich kann man vorne auch nicht beliebig weniger Zähne dranschrauben (Umschlingungswinkel der Kette usw.).

Man könnte auch auf eine schmalere Kette umrüsten und jedes zweite Kettenglied in Farbe der Vorderradgabel wählen.

Man kann es aber auch schlicht lassen.
Für meinen Geschmack kommt die 675 schon ganz gut aus den Ecken und ich investiere mein Geld lieber in andere Dinge.

Aber jedem das seine...

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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von Black675 » Mi 19. Nov 2008, 12:04

Moinzen!

Für alle, die noch etwas tiefer in die Materie einsteigen wollen, hier ein Link mit Übersetzungsrechner und ein paar theoretischen Anmerkungen zu dem Thema.

Bunte Grüße
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http://motorrad.sowas.com/technik/sonstiges/gangdiagramm.html

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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von bergaufbremser » Mi 19. Nov 2008, 12:14

Synthetic hat geschrieben:Ist ein grösseres Kettenrad hinten bei gleichem Resultat denn nicht schonender für die Kette?
Doch eigentlich schon, nur:

- benötigst du u.a. eine längere Kette
- sieht man das bei einer Kontrolle eher als nen Ritzel, welches hinter einer Abdeckung ist :-D
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von beacher » Mi 19. Nov 2008, 12:54

bei einem zahn vorn weniger kannst du die originalkette verwenden.
auf der renne ist eine kürzere übersetzung manchmal schon gravierend bzgl. beschleunigung.
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Re: kleineres Ritzel--> BE erlischt??

Beitrag von beacher » Mi 19. Nov 2008, 13:28

auszug aus motor-talk.de
-->
Während es bei Leichtkrafträdern einen Antimanipulationskatalog gibt, der sicherstellen soll daß keine illegalen Veränderungen vorgenommen werden.....ist dies bei normalen Maschinen nicht der Fall.
Bei großen, offenen Maschinen ist eine Angabe des Sekundärübersetzungsverhältnisses im Kfz.Brief nicht vorhanden.

Selbst wenn Angaben in der Bedienungsanleitung oder Reparaturhandbüchern gemacht werden so sind diese nicht Teil der BE. Jeder Hersteller behält sich Änderungen des Modells, während der laufenden Serie vor.

Relevant für die Betriebserlaubnis sind aber z.B. das gemessene Fahrgeräusch bei einer bestimmten Geschwindigkeit. Und die angegebene Höchstgeschwindigkeit.
Beides unterliegt einer Serienstreuung. ( + - 5-10 %) Es wird also nicht jedes einzelne Motorrad auf seine individuellen Werte überprüft. ( und muß auch nicht.)

Ändere ich die rein rechnerische Höchstgeschwindigkeit eines Motorrades nach oben,( z.B. durch Übersetzungsänderung) so erlischt die BE und es wäre eine Einzelabnahme mit Eintragung der neuen Höchstgeschwindigkeit erforderlich.
Verringere ich die rechnerische Höchstgeschwindigkeit ( z.B. ebenfalls durch Übersetzungsänderung) so bewege ich mich im Rahmen der bereits abgenommenen Geschwindigkeiten. Oft wird sogar erst jetzt, die angegebene Höchstgeschwindigkeit, im letzten Gang, tatsächlich erreicht.
Es wurde also keine Änderung vorgenommen die mit der BE in Konflikt kommt.

So bleiben noch die Geräuschwerte. Soundsoviel dba bei, soundsoviel Kmh im, soundsovieltem Gang.
Es mag sein daß der Motor bei kürzerer Übesetzung etwas höher dreht. allerdings muss jetzt nicht mehr soviel Gas gegeben werden um die entsprechenden Parameter zu erreichen. In der Praxis liegen die gemessenen Geräuschwerte also oft niedriger.
Wieder hat die Übesetzungsänderung keinen Einfluss auf die BE.

Berücksichtigt man dazu daß, von vornherein im Brief keine Angaben zur Sekundärübersetzung zu finden sind, wüsste ich nicht was ich eintragen sollte. Berücksichtigt man weiterhin daß in den neuen EU Papieren schon gar keine Angabe dazu zu finden sind, wüsste ich nicht was an einer maßvollen Übersetzungsänderung illegal seine sollte.
Ein TÜV Ingenieur wird natürlich immer zu einer Eintragung raten, Schliesslich verdient der TÜV damit sein Geld.

Die Übersetzung ist weder bauartbedingt festgeschrieben noch, irgend in der BE erwähnt.
Allenfalls was die Geräuschentwicklung angeht könnte man sich mokieren. Aber auch hier gilt: was innerhalb der Serienstreuung zulässig ist, kann auch nicht beanstandet werden.
Wer also keine extremen Umbauten vornimmt sondern lediglich sein Bike auf sich abstimmt, der muß auch nicht jeden Pipifax in die Papiere eintragen lassen. Viele Hersteller bieten schon Serienmässig verschiedene Übersetzungsverhältnisse an. Einfach mal den "freundlichen" fragen. In den meisten Fällen werden verschiedene Ritzel bereits, als Originalersatzteil verfügbar sein.

Aber, ganz klar.
Wer sich hundertprozentig absichern will der, lässt eintragen. Damit handelt er korrekt und hat im Versicherungsfalle oder bei Rechtsstreitigkeiten keine Probleme.
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