Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Neue Urteile und Gesetze - Fragen und Antworten

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Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Triple Joker » Sa 14. Nov 2009, 15:06

Hallo
wollte mal fragen wies gesetzlich aussieht bei einen zuberhörkennzeichenhalter
bezüglich denn genauen winkel vom kennzeichen und die abstände der blinker
ist ein rizoma kennzeichenhalter

mfg

ps: hab die suche benützt, habe aber nichts genaues gefunden
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sid
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von sid » Sa 14. Nov 2009, 16:30

Das KZ darf [url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31993L0094:DE:NOT]maximal 30° zur Senkrechten geneigt[/url] sein, [url=http://www.thurn-motorsport.de/html/blinker.html]Blinker müßen 24cm auseinander sein[/url]. Gemessen an der Innenseite der "Lichtaustrittsfläche".
mein schwanz brennt!
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daVogel
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von daVogel » Sa 14. Nov 2009, 18:15

6. GEOMETRISCHE SICHTBARKEIT

6.1. Die Sichtbarkeit der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen muß in einem Bereich sichergestellt sein, der durch zwei Raumwinkel definiert ist: der eine dieser Raumwinkel, der horizontale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den oberen und den unteren Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Waagerechten Winkel aufweisen, die in Abbildung 1 angegeben sind, der andere Raumwinkel, der vertikale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den linken und den rechten Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Längsmittelebene Winkel aufweisen, die in Abbildung 2 angegeben sind.

[smilie=m001.gif]
I live with fear every day but sometimes she lets me race

[url=http://www.daytona-675.de/p151110-biete-scorched-yellow-lacksatz-und-vieles-mehr.html#p151110]Muss meine Werkstatt aufräumen ;)[/url]

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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Triple Joker » Sa 14. Nov 2009, 19:12

Danke sehr OKPef
kann mir wer eigentlich noch sagen, ob es verboten ist das kennzeichen anzubohren?
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Solarbaby » Sa 14. Nov 2009, 19:14

Triple Joker hat geschrieben:Danke sehr OKPef
kann mir wer eigentlich noch sagen, ob es verboten ist das kennzeichen anzubohren?
Denk da mal selbst genau drüber nach - vielleicht kommste selbst drauf....

grüße
Solarbaby
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Triple Joker » Sa 14. Nov 2009, 19:24

@solarbaby könntest es mir ja erklären bevor du einen auf wichtig machst Kenny
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Solarbaby » Sa 14. Nov 2009, 19:32

Ich mach keinen auf wichtig ich bin wichtig [smilie=sleezy.gif]
Aber ich bin ja mal nicht so....
Du hast zwei Möglichkeiten das Nummernschild, ohne Löcher zu bohren, zu befestigen:
- doppelseitiges Klebeband - dieses muss allerdings eine ABE haben und wird nur von zwei Herstellern weltweit hergestellt. Daher ergibt sich auch ein Preis von ca. 150 ,- € der lfd. Meter.
- ein magnetischer KZH - da ist mir persönlich allerdings keins bekannt

Und bevor Du richtig ausfallend wirst, teile ich Dir noch ganz inoffziell und streng geheim - also nicht weitersagen, auch nicht im Forum,
will ja keinen Ärger mit de rObrigkeit haben, wie ich es gemacht habe.
Es gint da so ganz besondere Bohraufsätze, nur mit TÜV Einzelabnahme erhältlich. Damit habe ich sogenannte Glory Holes in Nummernschild gezaubert. Die haben den Vorteil, dass sie bei anblick der Rennleitung, TÜV oder sonst irgendein Verien einfach verschwinden.

Hoffe geholfen zu haben

untertänigst
Solarbaby
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Triple Joker » Sa 14. Nov 2009, 19:52

oh mann weiss echt nicht was für ein problem du mit mir hasst, aber bisher hast du noch nie was richtig sinnvolles zu meinen themen geschrieben
also wenn du mir den grund dafür mir sagen willst, kannst mir ruhig ne pn schreiben

mit freundlichen grüssen
Triple Joker
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Solarbaby » Sa 14. Nov 2009, 20:04

Ich habe überhaupt kein Problem mit Dir, wie so auch, kenn Dich doch nicht.
Ich habe allerdings die doofe Angewohnheit, auf selten dämliche Fragen, hin und wieder, dem jeweiligen Fragesteller mit einer entsprechend humoristisch verpackten Antwort darauf hinzuweisen, dass zur Lösung der Frage höchstens zwei bis drei Gehirnzellen von Nöten sind.
Und da ich grundsätzlich davon ausgehe, dass Menschen, die volljährig sind, einen Moppedführschein besitzen, ein tolles Mopped fahren und grundsätzlich einen Rechner an- und ausschalten können auch demenstsprechend die Intelligenz besitzen, meine Antworten korrekt einzuordnen, sehe ich darin auch kein Problem. Hat zumnidest bisher immer gut funktioniert.
Aber ich sehe gerade mein eigenes Weltbild am wackeln, aber vielelciht werde ich noch eines besseren belehrt.

Aber kommen wir mal zum Thema:
- Sag mir mal wer ein Nummernschild ans Mopped dran macht ??? Na wer ??? Die Zulassungsstelle - bestimmt nicht, der TÜV - garantiert nicht. Also wer amcht es... im Idealfall wohl der Händler, und wie macht er das Teil dran.... nun rate mal
Und glaub mir, diese Vorgehensweise des Händlers ist nicht TÜV Zertifiziert oder sonst irgendwie genehmigungspflichtig.
Sprich auch Du darfst Löcher ins Nummernschild bohren (ich sag extra nicht kannst, da bin ich mir momentan nicht sicher...),
wie du willst. Nur einen Schweizer Käse solltest du vermeiden, und damit meine ich nicht den Geruch.

So und jetzt hör auf zu jammern, und schalt Dein Hirn mal ein, sonst bekomme ich noch Depressionen...

grüße
Solarbaby
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Triple Joker » Sa 14. Nov 2009, 20:12

ok depressionen brauchste nicht gleich zu griegen
ich formuliere meine frage mal anders, kann mich die polizei strafen wenn ich mein taferl anbohre?
einen kumpel von mir haben die nämlich verwarnt deswegen
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Solarbaby » Sa 14. Nov 2009, 20:32

Solange Du nichts an der Optik der Nummern und Zahlen veränderst, sollte das überhaupt kein Problem sein. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willlt, machst Du eben die entsprechenden farbigen Kappen auf die Schrauben.
Was hat Dein Kumpel denn gemacht, dass er eine Verwarnung kassiert hat ?? Wenn er natürlich ein Loch so bohrt , dass aus einer Drei eine Acht wird, isses ja klar.

grüße
Solarbaby

P.S.: Besser so devil
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Mr. Bad Guy » Sa 14. Nov 2009, 21:13

....hört auf....ich kann nicht mehr! Das ist ja echt zu geil!
Mach das Nummernschild doch mit Klett fest, dann kannst Du es jederzeit mitnehmen und es wird nicht geklaut!

Ich muss ehrlich zugeben, ich bin mir (wie Solarbaby) momentan nicht ganz sicher, ob Du uns nicht gerade auf den Arm nehmen willst!
Triple Joker hat geschrieben:ok depressionen brauchste nicht gleich zu griegen
ich formuliere meine frage mal anders, kann mich die polizei strafen wenn ich mein taferl anbohre?
einen kumpel von mir haben die nämlich verwarnt deswegen
Wie sah das "Taferl" denn aus.....bzw. wo hat der Kumpel denn überall gebohrt?

Sah es etwa so aus? Dann hat er die Verwarnung und das hier schildchen verdient!
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von rob » Sa 14. Nov 2009, 23:06

wie geil ist das denn [smilie=l010.gif]
Es gibt tatsächlich noch eine weitere möglichkeit.
Hab mal beim TÜV nen halter gesehen mit verbandskasten drinnen, ich glaube da wurde es wie bei den meisten autos reinge"clipst".

Zum Thema: natürlich darft du dein Kennzeichen (ich kürze das wort bewusst mal nicht ab ^^). anbohren.
Musst doch nur mal die galerie durchgehen, so haben es 99,9% befestigt [smilie=party_58.gif]

Solltest jedoch nicht so viele löcher reinbohren dass es unkenntlich gemacht wird.
Darüber hinaus würde ich versuchen, dass du keine leeren löcher dran hast (also nicht übertrieben viele wie in BadGuys beispiel), denn dann könnte man darauf schließen dass du versuchst es unkenntlich zu machen.

PS: Verwende dann auch net übergroße unterlegscheiben, welche 80% der städterkennung verschwinden lassen^^.

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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von Triple Joker » So 15. Nov 2009, 08:56

ok danke
mein kumpel hatt das kennzeichen einfach mit drei löcher und normalen schrauben befestigt
der polizist hätte gemeint das das beschädigung von staatseigentum ist
das kam mir ein wenig komisch vor, und deswegen die frage ob das jetzt verboten ist oder nicht
wenn ich das nächste mal komische fragen stelle, werde ich gleich die ganze geschichte rundherum mit posten dass keiner auf die idee kommt, das ich will euch verarschen will


@ solarbaby: wenn ich zum forumstreffen komme, spendier ich eins Weizensmilie
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Re: Kennzeichenhalter - Gesetzliches

Beitrag von sid » So 15. Nov 2009, 10:24

Vielleicht wird es ja in Österreich anders gehandhabt als bei uns. Insofern wäre es günstig ein paar Österreicher dazu zu hören. ;-)
mein schwanz brennt!
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