Beschlagnahme wegen Fahren ohne DB-Eater

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Mike 675
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Beitrag von Mike 675 » So 24. Feb 2008, 22:40

Nobody hat geschrieben:
Mr. Bad Guy hat geschrieben: Im Ernst: Gibt ne Mängelbescheinigung und dur musst es montieren und bei der Bullerei antanzen! Kein Akt, aber muss nicht sein, dat Teil stört ja nicht groß!
falsch!! du musst mit der mängerkarte zum tüv..vorher natürluch den mangel beheben [smilie=hit.gif]
da wird des abgenommen die kassieren 10€ und hauen en stempel drauf und schicken es glaub ich sogar weg (weis ich net genau)
und für den mängel darfst dann au nomma strafe zahlen..

sprich wenns einer blickt wirds dich ca20€ kosten + den stress mitm mangel beheben und zum tüv rennen
Der Wisch geht ans hiesige Straßenverkehrsamt, Watt die damit machen - keine Ahnung !
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raining blood
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Beitrag von raining blood » So 24. Feb 2008, 23:55

Mike 675 hat geschrieben:
Nobody hat geschrieben:
Mr. Bad Guy hat geschrieben: Im Ernst: Gibt ne Mängelbescheinigung und dur musst es montieren und bei der Bullerei antanzen! Kein Akt, aber muss nicht sein, dat Teil stört ja nicht groß!
falsch!! du musst mit der mängerkarte zum tüv..vorher natürluch den mangel beheben [smilie=hit.gif]
da wird des abgenommen die kassieren 10€ und hauen en stempel drauf und schicken es glaub ich sogar weg (weis ich net genau)
und für den mängel darfst dann au nomma strafe zahlen..

sprich wenns einer blickt wirds dich ca20€ kosten + den stress mitm mangel beheben und zum tüv rennen
Der Wisch geht ans hiesige Straßenverkehrsamt, Watt die damit machen - keine Ahnung !
Nicht ganz richtig, mit der Mängelkarte sieht das nämlich so aus:
Der Mangel muss eh behoben werden, jetzt aber die Option bzgl. der Abnahme:
  • Die Mangelbeseitigung durch den Kfz-Dienst bescheinigen lassen
    oder
    falls du es selber gemacht hast oder hast privat machen lassen mit dem Fahrzeug
entweder
  • zur nächsten Polizeiwache (egal wo) oder
    zur zuständigen Zulassungsstelle
Hierbei muss man die Mängelmeldung ebenfalls abgeben, damit die Kollegen wissen was überhaupt bemängelt wurde und welcher Kollege den Spaß aufgenommen hat. (wichtig, sonst gibts dennoch Post)

Mangel wird nicht behoben: [smilie=nono.gif]
Bei Fristversäumnis kostet der Spaß 20 €, bei Vorsatz: 40 €, 1 Pkt.
Die Mängelmeldung wird dann von der Polizei zur Zulassungsstelle geschickt und diese fordert den Halter auf, sein mängelfreies Fahrzeug vorzuführen. 1, 2 Vorladungen, dann wird die Karre beim Nichterscheinen still gelegt.

Der Mangel muss nicht zwingend kostenpflichtig verwarnt worden sein. Der Polizist kann dich auch mündlich verwarnen.
Also merke: Mangelmeldung bedeutet nicht automatisch zahlen.
Der TÜV macht mit deiner Mängelkarte gar nichts, nur abstempeln. Du musst da schon selber zur Polente rennen und den Beweis erbringen, dass alles Senkrecht ist
Mangelnde Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt

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Beitrag von the grinch » Mo 25. Feb 2008, 11:39

Frage ist, wie kann man es begründen wenn man kein DB eater drin hat, das es kein Vorsatz war. Nur mal so am Rande, für die Zukunft....
Hat da einer ein Tipp?
Jage nur das was du auch töten kannst...
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Beitrag von Bremser » Mo 25. Feb 2008, 11:41

Schraube hat sich unterwegs losvibriert und zur Sicherheit, das er nicht von alleine rausfällt, haste Ihn eben "gesichert".
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Beitrag von the grinch » Mo 25. Feb 2008, 11:46

Geilo.... [smilie=thumbsup.gif]
Oder, man sagt: Herr Wachmeister ich habe nur dieses stück Blech raus gemacht damit ich auch unterwegs hören kann ob der Auspuff nach dran ist.
Hab nämlich mal einen verloren... [smilie=spinny.gif] [smilie=spinny.gif]
Jage nur das was du auch töten kannst...

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Re:

Beitrag von zij00939 » Do 1. Mai 2008, 17:57

Nobody hat geschrieben:
Mr. Bad Guy hat geschrieben: Im Ernst: Gibt ne Mängelbescheinigung und dur musst es montieren und bei der Bullerei antanzen! Kein Akt, aber muss nicht sein, dat Teil stört ja nicht groß!
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bei nem fehlendem katzenauge wird dir kein polizist einen mängelbericht schreiben.
ist ja viel zu umständlich und wir sind hier nicht bei der rollergemeinde wo so kiddies erzogen weiden.
er wird dich freundlich darauf hinweisen das du doch das teil wieder anschrauben solltest damit er dich nicht erwischt damit.
vorausgesetzt du verhältst dich normal.

bist du allerdings im münchen unterwegs hast du pech gehabt.
dort versteht man keinen spass.
dort wird dein fahrzeug deswegen eingezogen.
die kiste wird einem sachverständigen übergeben, es kommt zu ner verhandlung und du zahlst dich dumm und dämlich.
ja ja .......münchen ist ein gefährliches pflaster für biker.
selbst mit orginal tüten. Blue_PDT_01_01
MfG
Jürgen PDT_Armataz_07
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Re: Beschlagnahme wegen Fahren ohne DB-Eater

Beitrag von the grinch » Do 1. Mai 2008, 18:15

und ich hab immer gedacht in München stehen se auf blasmusik :mrgreen:
Jage nur das was du auch töten kannst...
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sid
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Re: Beschlagnahme wegen Fahren ohne DB-Eater

Beitrag von sid » Do 1. Mai 2008, 18:36

was ihr alles wißt...habt ihr das vom valentin ?
mein schwanz brennt!

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Re: Beschlagnahme wegen Fahren ohne DB-Eater

Beitrag von zij00939 » Mi 7. Mai 2008, 22:56

sid hat geschrieben:was ihr alles wißt...habt ihr das vom valentin ?
ne von ein paar kolegen denen es so ergangen ist und von hier.
ist ein netter bericht der immer noch aktuell ist.
MfG
Jürgen :-)
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Re: Beschlagnahme wegen Fahren ohne DB-Eater

Beitrag von MindStormer » Fr 9. Mai 2008, 10:02

Da steht jetzt was in Bericht von festgeschweister Schraube??? Hab ich ja noch nie gehört, oder fest nieten.
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