Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

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Katziopaya
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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Katziopaya » Do 24. Jul 2008, 08:48

@Jürgen

Ehrlich gesagt bin ich mittlerweile so genervt von dem Händler und leider auch von der Tona, dass ich Sie am allerliebsten zurückgeben würde *BITTENICHTHAUEN*

Ich fahre morgen Nachmittag zu Rock'n Ride und lass die dann mal drübersehen...ist auch nicht gerade der nächste Weg für mich- einmal quer durch die Stadt PDT_Armataz_25

Sollten die den Fehler finden, fahre ich nochmal zu meinem Händler und gebe Ihm eine letzte Chance...Sollte er dann immernoch nicht den Fehler gefunden haben, versuche ich das Ding zurückzugeben...

Nur frage ich mich gerade (ist mir soeben eingefallen), warum der Händler keine Leistungsmessung gemacht hat, ich hab Ihm ja erzählt, dass das Teil wesentlich schlechter beschleunigt als zuvor.

Wie könnte ich das mit dem Wandeln bzw. der Rückgabe denn machen, der Händler wird sich sicherlich mit aller Macht quer stellen!?!?!

PS: Beim ersten mal habe ich mir einen Werkstattauftrag geben lassen, beim zweiten mal habe ich das Motorrad am Abend (Der Händler hatte bereits geschlossen) hingestellt und leider keinen Werkstattauftrag bekommen, weil ich keinen Termin hatte...da wird es mit der Rückgabe warscheinlich eher schwierig werden, oder?

Danke für Deine Hilfe!

Gruß

Katziopaya
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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von nuke2015 » Do 24. Jul 2008, 10:16

ich vermute das er beim 2. mal den alten Auftrag weiterverwendet hat, da er ja beim ersten mal nichts finden konnte.
somit hat er erst den ersten Reparaturversuch gehabt. Wenn du dein Motorrad jetzt wieder hinbringst dann sollte er spätestens da einen neuen Auftrag schreiben. Das ist rechtlich gesehen erst der 2. Reparaturversuch, hab Geduld mit deinem Händler, denn die sache ist deinem Händler bestimmt genauso unangenehm wie dir.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Katziopaya » Do 24. Jul 2008, 10:41

hab Geduld mit deinem Händler, denn die sache ist deinem Händler bestimmt genauso unangenehm wie dir.
Ist Sie ganz bestimmt nicht.

Beim ersten mal reklamieren wollte er mich gleich wieder wegschicken, er meinte nur: "Da ist nix"
Erst als ich Ihm gesagt habe, dass ich das trotzem untersucht haben möchte, hat er es zähneknirschend angenommen.
1 Tag später hat er mich angerufen, er konnte angeblich nix finden.
Ich habe es dann wieder abgeholt, auf dem Nachhauseweg war natürlich gleich wieder der Schaden zu spüren- Hab es dann zu meinem Onkel gebracht (Fährt seit ca. 20 Jahren Motorrad), er hatte meine Tona vor dem Schaden schon mal gefahren und stimmte mir nach der Probefahrt zu- "Definitiv stimmt da was nicht".
Ich hab das Bike dann wieder zum Händler gebracht, er hats wieder angeguckt, jetzt hat die Antriebskette auf einmal n Fehler gehabt (Warum hat er das beim ersten mal nicht gesehen), den anderen Schaden konnte er nicht ermitteln.
Jetzt fahre ich meiner Meinung nach mit einem defekten Motorrad rum, warte nur darauf dass es kracht und ich auf der Schnute liege wg. Motor- bzw. Getriebschaden...

Der Werkstattleiter hat weder eine Leistungsmessung durchgeführt (hatte Ihm gesagt, dass die Leistung einfach nicht mehr da ist), noch sich die Mühe gemacht, den Motor bzw. das Getriebe etwas genauer anzusehen- DAS IST KEIN SERVICE!

Den Händler interessiert das im Endeffekt n Dreck, der hat doch seine Kohle schon bekommen...

Übrigens habe ich das heute meinen Arbeitskollegen erzählt, zwei von denen haben doch tatsächlich vor ca. 2 Monaten bei genau diesem Händler gekauft.

Der Eine n neuen Roller- Ist nach 200KM nicht mehr angesprungen, hat diesen dann zurückgegeben.
Der Andere n Motorrad- Hat nach kurzer Zeit n Fehler in der Elektronik gehabt, wurde auf Garantie repariert.

Ist doch sehr komisch...

Gruß

Katziopaya
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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Dodger79 » Do 24. Jul 2008, 10:54

Wenn bei der anderen Werkstatt ein Fehler festgestellt wird, dann schreib mal an Triumph. Die fahren ja eigentlich total auf der Kundenzufriedenheitsschiene, machen Umfragen bei denen man seinen Händler benoten kann etc., die interessiert das dann bestimmt.

Was mich nur wundert: wie kann man als Händler so dämlich sein? Für Wartung, Reparatur und Zubehör oder gar ein weiteres Mopped kommt ein so behandelter Kunde bestimmt nicht wieder und den Umsatz aus dem Verkauf kann er sich auch von der Backe putzen, wenn 'ne Wandlung dabei rauskommt.

Ach ja, und ein Tipp/Vorschlag für einen Versuch, wenn du zum anderen Händler fährst: nimm dir selber auch Zeit mit und bleib da, sprich mit den Mechanikern, halte dich für Rückfragen parat und mach dann zusammen mit dem Mech eine Probefahrt, bei der du ihm genau sagen kannst, was du meinst. Bei meinem Händler ist das überhaupt kein Problem, da kann man bei den Arbeiten am Mopped sogar über die Schulter gucken und kriegt dafür extra noch nen Kaffee in die Hand gedrückt.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von beacher » Do 24. Jul 2008, 11:03

guter tipp, mit der nachricht an triumph.
aber hat den jemand eine email addi von t??????
haben wir ja schon mit dem lenkkopf-problem probiert!! PDT_Armataz_18
"Motorrad fahren", die schönste Sache der Welt, die man angezogen tun kann!!

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Dodger79 » Do 24. Jul 2008, 11:10

beacher hat geschrieben:guter tipp, mit der nachricht an triumph.
aber hat den jemand eine email addi von t??????
haben wir ja schon mit dem lenkkopf-problem probiert!! PDT_Armataz_18
Bis auf die Email-Adresse vom Gebietsleiter Verkaufsregion Süd, als Area Manager wohl direkt dem seit Mai '08 neuen Marketing-Chef unterstellt, konnte ich auf die Schnelle leider nix finden :mrgreen:

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Katziopaya » Do 24. Jul 2008, 11:13

@Dodger79

Ich habe im vorhinein schon nicht sooo viel gutes über den Händler gehört, doch er hat mir mit Abstand den besten Preis für die Tona gemacht, außerdem sind die anderen Händler viel zu weit weg von mir Zuhause.

Insgesamt habe ich mit meinem Kumpel zusammen innerhalb einer Woche über 20.000€ bar auf die Theke gelegt, den Kumpel hab ich angeschleppt- da kann man sich doch etwas mehr dahinterklemmen, wenn ich sage: "Da stimmt was nicht, guck mal bitte nach".

Das mit dem anderen Händler werde ich bestimmt morgen machen- worauf du einen lassen kannst ;-)

Sollte der einen Schaden feststellen, wie soll ich mich verhalten- ich will dann das Motorrad unbedingt beim anderen Händler zurückgeben- der kriegt von mir keinen Cent!

Gruß

Katziopaya
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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von beacher » Do 24. Jul 2008, 11:22

Dodger79 hat geschrieben:
beacher hat geschrieben:guter tipp, mit der nachricht an triumph.
aber hat den jemand eine email addi von t??????
haben wir ja schon mit dem lenkkopf-problem probiert!! PDT_Armataz_18
Bis auf die Email-Adresse vom Gebietsleiter Verkaufsregion Süd, als Area Manager wohl direkt dem seit Mai '08 neuen Marketing-Chef unterstellt, konnte ich auf die Schnelle leider nix finden :mrgreen:

na dann sag mal an...ich würd auch gern mal ein paar sätze loswerden zum thema kundenzufriedenheit!
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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Dodger79 » Do 24. Jul 2008, 11:23

Wenn der einen Schaden findet (alles dokumentieren lassen!), dann regst du dich erstmal tierisch auf, brüllst deinen Ärger ordentlich raus und haust irgendwo drauf, danach kann's weitergehen. Und ja, das meine ich ernst, denn bei weiteren Schritten, die evtl. zu einer Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag führen sollen, müssen die Emotionen erstmal aussen vor bleiben.

Ich würde mich mal im entsprechenden Teil des BGB schlau lesen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um welche Handlungsmöglichkeiten zu haben, damit du gezielt Sachverhalte ansprechen kannst und du durchblicken lässt, dass du sehr wohl weisst, welche Rechte du hast (ohne dabei überheblich rüberzukommen, einfach nur einen informierten Eindruck machen). Kommt besser, als wenn man ahnungslos hinfährt und dann erstmal fragt "Und, welche Möglichkeiten habe ich nun?". Auch abhängig von diesem Gespräch würde ich eine sachliche, ruhige Mail (multiple Satzzeichen etc. _unbedingt_ vermeiden!) an den Area Manager Süd schicken, Email-Adresse schicke ich dir gleich per PN.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von sWoifal » Do 24. Jul 2008, 11:25

Wenn ein anderer t. Händler etwas findet, lass es doch den auf Garantie reparieren und fertig. Seh da kein Problem drin.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Katziopaya » Do 24. Jul 2008, 11:43

Wenn ein anderer t. Händler etwas findet, lass es doch den auf Garantie reparieren und fertig. Seh da kein Problem drin.
Möchtest Du ein Motorrad fahren, welches nach bereits 450KM "zwei" Schäden hat- ich denke nicht???

Mir geht es dabei ums Prinzip!

Erst dem Kunden Honig ums Maul schmieren, und dann nach dem Kauf im Regen stehen lassen- sowas kann sich ein Händler meiner Meinung nach heutzutage einfach nicht leisten.

Wer ersetzt mir denn das Benzin, die Zeit und vorallem den Ärger- natürlich niemand!

Ich fahre morgen zum anderen Händler, lass alles dokumentieren und rufe jetzt mal bei meinem Anwalt an- Mir reichts...das Schreiben an den Vertriebschef von Triumph geht morgen raus.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Dodger79 » Do 24. Jul 2008, 11:54

Katziopaya hat geschrieben: Ich fahre morgen zum anderen Händler, lass alles dokumentieren und rufe jetzt mal bei meinem Anwalt an- Mir reichts...das Schreiben an den Vertriebschef von Triumph geht morgen raus.

Katziopaya
Ich würde damit warten, bis du die "Diagnose" von der anderen Werkstatt hast und wieder ein wenig runtergekühlt bist. Ich kann deinen Ärger verstehen, ich wäre in gleicher Situation auch stinksauer, aber Zorn ist ein schlechter Ratgeber.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Katziopaya » Do 24. Jul 2008, 11:59

Ich würde damit warten, bis du die "Diagnose" von der anderen Werkstatt hast und wieder ein wenig runtergekühlt bist.
Den Anwalt rufe ich ja nur an, um mich vorher abzusichern bzw. um zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe.

Auch die E-Mail an den Vertriebschef geht erst morgen nach dem Besuch in der anderen Werkstatt raus...

Ich möchte mal behaupten, dass ich ein sehr geduldiger Mensch bin- aber bei sowas dreh ich echt am Rad.

Gruß

Katziopaya
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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von sWoifal » Do 24. Jul 2008, 12:08

Mir kommt so vor, als ob du dich ein wenig blöd anstellst. Fahr hin zu ihm, dreh sie auf deine 7000 umdrehungen und lass ihn Probehören. Dann soll er einen Vorführer nehmen und das gleiche machen. Hört sich's gleich an, geh mit eingekniffenen Schwanz nach Hause und hab spass mit dem Bike. Hört sich's anders an soll er sich gefälligst darum kümmern. An einen gravierenden Motorschaden kann ich nicht glauben. Mein Händler fährt seine 675er auf dem Ring ein, da heißts ab km 50 Vollgas. Das tut den Motoren und auch den Getrieben absolut garnix. Zudem war bei meiner von anfang an ein Teilsynthetisches Öl drin. Kein billiges Mineralöl zum Einfahren, nur mal so nebenbei. Einen Motor bringst du nur um, wenn du kalt den Gashahn aufreist, egal welche Umdrehungszahl jetzt da auf dem Tacho steht. Denn bei einem Kalten Motor passen die Maße des Aluminiumblocks noch nicht und so, und eigentlich nur so, kann es zu einem Motorschaden kommen. Das Öl, das drin ist, hat auch kalt genug Gleiteigenschaften um läpische 14000 upm zu verkraften, sofern die Maße im Motor stimmen und genug "platz" für die Ölzirkulation im Zylinder ist.

Mag schon sein, dass irgendetwas rasselt. Probleme mit dem Zündzeitpunkt, Ventilspiel, Steuerkette falsch gespannt o.ä. Hättest du ein Problem direkt in der Brennkammer (Zylinder; Kolben; Ventile schlagen auf den Kolben o.Ä.) würdest du das bestimmt im Fahrverhalten merken mit einem nicht ganz so schönen blockieren des Hinterrades bzw. Kolbenreiber.

Wenn du sie jetzt natürlich kalt in Drehzahlen jenseits von gut und böse gedreht hast, dann ist die Chance gegeben dass du einen Kolbenreiber verursacht hast und naja.. wie soll man sagen? Eigenverschulden. Aber ich glaub nicht an einen Reiber.
Vermutlich ist's nur eine Kleinigkeit.

Und wenn's wirklich ein Schaden im Motor oder Getriebe sein sollte, tauschen die das auf Garantie gerne aus, das bestimmt nicht der Händler sondern Triumph. Und die werden es tunlichst vermeinden unzufriedene Kunden zu haben.

Komm erstmal wieder runter von deinem Trip, fahr nochmals hin, führ es dem Werkstattmeister vor, vergleicht mit einer anderen 675er und sieh ihm bei der Arbeit zu, was er macht.

Und nochwas, wenn sich herausstellen sollte, dass es nur eine Lapalie war, dann Steck brav nen 20er in die Kaffeekasse, denn aus der Sicht des Händlers / Werkstatt hast du dann nur unnötige Arbeit verursacht. Und wenns wirklich ein Defekt war (also nicht nur ne lockere Schraube) dann müssen die das auch auf Garantie tauschen.

Wia ma indn Woid eini schreit, so kummts ah zruck.

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Re: Wie ist die Rechtslage- Schaden- Probleme mit Händler!?

Beitrag von Katziopaya » Do 24. Jul 2008, 13:17

@sWoifal

Hast schon Recht- wir werden es ja sehen.

Hoffentlich schaffe ich es morgen zeitlich zum anderen Händler...

Gruß

Katziopaya
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