Klärung: Reifenbindung bei der Daytona

Hier gibts die Grip Tipps und die Reifenempfehlungen
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Klärung: Reifenbindung bei der Daytona

Beitrag von sid » Fr 16. Jul 2010, 11:53

Nachdem die Diskussion ja mehrfach aufgetaucht ist, hab ich mal den entsprechenden Text aus der MO rausgesucht und in der Redaktion um Erlaubnis gefragt, ihn hier posten zu dürfen. Erlaubnis erteilt :mrgreen: , also hier der Text:
Motorräder ohne Reifenbindung: In der Zulassungsbescheinigung I ist kein Reifen eingetragen. Aber unter Feld 15.1 und 15.2 sind Größen, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex vermerkt. Es dürfen alle Reifen gefahren werden, die Größen und Indizes entsprechen. Oder Reifen, auch in anderen Größen, die eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller haben. Die Reifen müßen nicht eingetragen werden, eine Reifenempfehlung ("Freigabe"/"Unbedenklichkeitsbescheinigung") muß im ersten Fall nicht dringend mitgeführt werden, ist aber trotzdem empfehlenswert. Im zweiten Fall sogar Pflicht.

Darauf achten: Manche Freigaben müßen mit einer Originalunterschrift versehen sein.

Wenn keine Reifenbindung besteht, könnte man, wenn der Geschwindigkeits- und Lastindex ausreichend ist, auch eine Mischung fahren, also vorne und hinten unterschiedliche Mischungen und/oder Hersteller. Aber: Die Haftungsfrage ist knifflig. TÜV und Polizei dürfen nicht bemängeln. Bei Unfällen, bei denen die Reifenkombination verantwortlich zu machen wäre, könnte man trotzdem den Fahrer verantwortlich machen. Suzuki weist beispielsweise die Haftung von sich: "Suzuki empfiehlt für Modelle ohne Reifenfabrikatsbindunglaut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. (...) Für Bereifungen, die von Suzuki nicht getestet und empfohlen wurden, wird keine Haftung übernommen." Derzeit ist uns für diesen Fall aber kein gerichtlicher Präzedenzfall bekannt.
Quelle/Urheber: Motorrad Magazin MO (http://www.mo-web.de), Ausgabe 5/2010, Seite 95

Unter 15.1 steht bei meiner 06er: 120/70ZR 17 58W unter 15.2 180/55ZR 17 73W. Es dürfen also alle Reifen gefahren werden, die diesen Vorgaben entsprechen.

Herzlichen Dank nochmal an Wolf-Martin-Riedel von der MO! OKPef
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Re: Klärung: Reifenbindung bei der Daytona

Beitrag von rob » Mo 19. Jul 2010, 16:12

dem kann ich noch ein pdf hinzufügen.
http://home.arcor.de/bakerrobby/Bescheinigung_keine_Reifenfreigabe_2008-Oktober.pdf

für das öffnen wird ein acrobat reader benötigt (*.pdf)


[smilie=s094.gif] leute
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Re: Klärung: Reifenbindung bei der Daytona

Beitrag von sid » Mo 14. Mär 2011, 11:27

Ich habe von einem User (Danke!) folgende Nachricht bekommen:
als insider muss ich zu dem artikel folgendes loswerden.
schon damals, in der mo, sind mir bedenken bei folgender textpassage gekommen:

"...Oder Reifen, auch in anderen Größen, die eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller haben..."

diese aussage steht im widerspruch mit anweisungen von überwachunsorganisationen und technischen prüfstellen.

mir persönlich sind herstellerfreigaben über andere größen bekannt, die nicht ok sind, da zb die freigängigkeit an vorderadkotflügel unter umständen nicht ausreicht.
der fz-hersteller hat den link zu diesen freigaben entfernt.

auch wenn andere reifendimensionen für die 675 kaum relevant sein dürften, ist diese aussage in dem artikel rechtlich nicht eindeutig abgesichert und sollte auch kritisch interpretiert werden.
Insofern lieber nochmal genauer beim TÜV nachfragen, bevor man andere Dimensionen montiert.
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