Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

dazu zählen fogende
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Despi
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Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Despi » Mi 27. Aug 2008, 11:33

hallo Forum,

in der Nacht von Samstag auf Sonntag ist irgend ein Verwirter, in mein vor dem Haus parkendem PKW reingeballert.

Fakt ist das mind 8000 Euro Schaden entstanden sind.

Falls jemand einen

rötlichen, vermutlich Weinroten Ford (sehr wahrscheinlich Escort) kennt oder sieht.. bitte ich um umgehende Info.
Weiterhin hat der Ford laut Augenzeugen (kennzeichen nur halb erkannt..) irgendeien Form von auffälligen Streifen an den Seiten jeweils.
Kennzeichen WAF - _____ ?

Der Fahrer.. sprach mit osteuropäischem Akzent, war dürr und blond.


ich glaube nicht wirklich dran.. das mir hier jemand weiterhelfen kann, aber man hofft ja einfach..
gefahndet wird in 2 Landkreisen über die jeweilige Kripo.


greets

Despi .. mit dem kaputten A4 -_-

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von zij00939 » So 31. Aug 2008, 08:21

wenn du ein halbes kennzeichen hast (ortskennzeichen und eventuell noch 1 oder 2 buchstaben - zahlen) und auch die automarke, dürfte es für die polizei nicht so schwer sein den halter zu finden.
ich hoffe der kerl wird wegen fahrerflucht verknackt.
so etwas finde ich echt total daneben.
ich wünsch dir wirklich viel glück bei der suche.
der wird versuchen sein auto los zu werden oder zu reparieren.
ein anruf bei schrotthändlern in der umgebeung könnte eventuell weiterhelfen.
MfG
Jürgen PDT_Armataz_25
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Despi » Sa 6. Sep 2008, 22:13

ist geschnappt worden.

allerdings nicht durch einen fahndungserfolg der kripo in 2 landkreisen, sondern vielmehr durch einen zeitungsartikel.. bei dem ein nachbar des unfallverursachers den wagen erkannte und eben gepetzt hat .. gott sei dank...

zum fahrer:

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aber auto war auf seinem bruder angemeldet :p schwarzmeerund ostsee versicherung.. wtf ?! nichtmals mein anwalt kennt die ;)
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Mike 675 » So 7. Sep 2008, 07:18

Despi hat geschrieben:ist geschnappt worden.

allerdings nicht durch einen fahndungserfolg der kripo in 2 landkreisen, sondern vielmehr durch einen zeitungsartikel.. bei dem ein nachbar des unfallverursachers den wagen erkannte und eben gepetzt hat .. gott sei dank...

zum fahrer:

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aber auto war auf seinem bruder angemeldet :p schwarzmeerund ostsee versicherung.. wtf ?! nichtmals mein anwalt kennt die ;)
[smilie=l041.gif] Hurra...noch mal Glück gehabt das der Unfallverursacher schnell ausfindig gemacht wurde. PDT_Armataz_07
Na hoffentlich bekommst du auch die Kohle von der No Name Versicherung, hab ich noch nie gehört davon.
DAS ZIEL IST DER WEG!

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von wolf675 » So 7. Sep 2008, 08:48

......Schwarzmeer & Ostsee-Versicherung...... :?:
Ist das nicht die mit ner Pumpgun im Logo?

[smilie=thinking1.gif]

Trotzdem PDT_Armataz_07 das man den Drecksack gefunden hat.......
Steh immer einmal mehr auf als Du gefallen bist

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von zij00939 » So 7. Sep 2008, 13:06

die versicherung zahlt auf jeden fall sofort da brauchst du dir keine gedanken machen.
aber sie holt sich das gezahlte geld vom verursacher wieder.
auserdem kommt ne menge ärger auf den bengel zu.
in seiner haut möchte ich nicht stecken.
freut mich dsa es für dich gut ausgegangen ist.
MfG
Jürgen :-)
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von 675 » Mo 8. Sep 2008, 13:05

Die "SOVAG" Schwarzmeer und Ostsee Versicherung AG mit Sitz in Berlin. Hatte schon öfters was mit denen zu tun, die Versicherung ist bei den Osteuropäern sehr bekannt, da die den Führerschein und auch die Vorversicherung anerkennen.

Würde mich mal interessieren, wie die sich jetzt im Schadenfall verhalten. Halte uns bzw mich mal auf dem laufenden. Der Junge kommt mit einem blauen Auge davon. Leider. PDT_Armataz_25

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Despi » Mo 8. Sep 2008, 14:25

abwarten wie er davon kommt, kann auch sein das der führerschein des eigentlichen fahrzeughalters eingezogen wird, der bengel ne sperre bekommt und mit pech.. vorbestraft sein wird

ich update hie rmal ab und zu ;)

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Despi » Fr 12. Sep 2008, 10:49

Update:

Mein Anwalt hat nun deine Zahlungsfrist gesetzt bis zum 18.09.

Reparatur wurde veranlasst, ist doch kein rahmen verzogen...

falls die Zahlung hinausgezögert wird.. wird ein Kredit aufgenommen.. der dann natürlich auch der gegnerischen versicherung in Rechnung gestellt wird.

mal gucken
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von 675 » Fr 12. Sep 2008, 16:02

Die Zahlungsfrist ist aber arsch eng meinst du nicht? oder Tippfehler 18.10? Glaube nicht dass die SOVAG so schnell zahlt. Es sollte eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt werden und die beträgt meiner Meinung nach 14Tage nach erheben der Forderung.

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Dodger79 » Fr 12. Sep 2008, 16:19

Ich halte die Zahlungsfrist ebenfalls für unangemessen. Der Verursacher wurde ja erst am 06.09. ermittelt, schon alleine dadurch wäre eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen (und somit Zahlungsziel 20.09.) angemessen. Hier liegt es aber noch ein wenig komplizierter, da Schadensverursacher und Halter/Versicherungsnehmer nicht identisch sind. Da sollte man der Versicherung schon ein wenig mehr als 12 Tage zugestehen. Und mit dem Kredit wäre ich auch vorsichtig, da die gegnerische Versicherung wohl relativ leicht argumentieren könnte, dass der überhaupt nicht notwendig ist, da die Reparatur ganz normal auf Rechnung mit denen als Rechnungsempfänger und üblichem Zahlungsziel (ohne setzen einer expliziten Frist sind das 30 Tage, bevor man automatisch in Verzug gesetzt wird) hätte durchgeführt werden können. Die gegnerische Versicherung weiß wohl selbst erst seit 5 Werktagen von ihrem Glück, wenn sich ein Gutachter das ganze angucken soll (was wahrscheinlich ist), ist eine Zahlungsfrist von weiteren 3 Werktagen geradezu lächerlich...

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von zij00939 » Fr 12. Sep 2008, 16:33

da stimme ich Dodger79 vollkommen zu.
will dein anwalt unbedingt prozesieren?
ich würde denen auch erst mal zeit lassen.
eventuell kann man ja mal einen anruf starten bei der gegnerischen versicherung.
MfG
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Despi » So 14. Sep 2008, 20:01

ja ist knapp die frist.. dachte ich mir auch..
mein anwalt begründet das damit, dass ich ja nun schon 3 volle wochen auf mein auto verzichten musste..

das mit dem kredit kommt natürlich nur nach ablauf der zahlungsfrist in betracht, also auf rechnung an die versicherung.

sovag ist aber eine recht große versicherung.. osteuropäer möh
gen die wohl recht gern wie ich rausgefunden habe.

ich meld mich die tage wieder
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von 675 » So 14. Sep 2008, 20:10

Sorry was ist dass denn für ein Argument? Naja, ich hoffe deine Mutter hat ne Verkehrsrechtschutzvers. dann bezahlen die den Anwalt.

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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT

Beitrag von Dodger79 » Mo 15. Sep 2008, 11:01

Despi hat geschrieben:ja ist knapp die frist.. dachte ich mir auch..
mein anwalt begründet das damit, dass ich ja nun schon 3 volle wochen auf mein auto verzichten musste..
Ähm, genau für sowas gibt es den Verdienstausfall/Nutzungsausfall, den man gesondert geltend machen kann. Das macht eine effektive Frist von 3 Werktagen, die nur bei sofortiger Überweisung ohne Prüfung des Sachverhaltes knapp eingehalten werden kann, keinesfalls besser. Du wirst mit diesem Anwalt nicht früher an dein Geld kommen, sondern eher vor Gericht landen. Und weil die Argumentation deines Anwaltes einfach mal total für'n Eimer ist, wirst du die Prozeßkosten tragen müssen, denn gewinnen wirst du einen solchen Prozeß mit Sicherheit nicht, da vorher die üblichen Mittel nicht nur nicht ausgeschöpft sondern sogar total ignoriert worden sind.
Despi hat geschrieben:das mit dem kredit kommt natürlich nur nach ablauf der zahlungsfrist in betracht, also auf rechnung an die versicherung.
Toll. Die Frist läuft am Donnerstag ab. Selbst, wenn die gegnerische Versicherung heute die Zahlung freigibt (wie gesagt ohne Prüfung des Falles, also ohne zu wissen, ob sie überhaupt zahlungspflichtig sind und wie wahrscheinlich ist das?), muss das erstmal intern angewiesen werden, dann geht's zur Bank und von dort dauert ja schon eine normale Überweisung 2 bis 3 Werktage. Überleg es dir also tatsächlich sehr gut, ob du einen Kredit aufnehmen willst, den du aller Voraussicht nach von niemandem erstattet bekommst und der dank der Zinsen mehr kostet, als du von der gegnerischen Versicherung als Schadensbegleichung bekommen wirst.
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